Peters Reisedienst - Erholungsreisen 2024

GESETZLICHE INFORMATIONEN Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen, Peter`s Reisedienst, Inh. Hans Peter e.K. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Peter`s Reisedienst, Inh. Hans Peter e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: ❖ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ❖ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung al- ler im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ❖ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontakt- stelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. ❖ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. ❖ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Bei- spiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgese- hen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhö- hung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entspre- chenden Kosten sich verringern. ❖ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Be- standteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ❖ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pau- schalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispiels- weise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

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